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Ambulante spezialfachärztliche Versorgung (ASV) (§116b SGB V; ASV)
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Deutsche Ärztezeitung 09.09.2024 20:25:00 Kürzere Wartezeiten auf ambulante Termine, eine ... Deutsche Ärztezeitung 12.07.2024 14:25:00 Das erste ASV-Team für chronisch-entzündliche ... Deutsche Ärztezeitung 22.01.2024 14:25:00 Die Regierung hat beschlossen, die Budgets im ... Seltene Erkrankungen und Erkrankungszustände mit entsprechend geringen Fallzahlen oder schwere Verlaufsformen von Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen sowie hochspezialisierte Leistungen stellen an Diagnostik und Therapie hohe Anforderungen. Die betroffenen Patientinnen und Patienten brauchen häufig eine interdisziplinäre Betreuung und ...
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im Bereich der ambulanten spezialfachärztlichenVersorgung nach § 116b SGB V
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Das Versorgungsstrukturgesetz hat die „ambulante Behandlung im Krankenhaus“ (§ 116 b SGV alt) in die „ambulante spezialfachärztliche Versorgung“ („neuer“ § 116 b) überführt...
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Mit der Neufassung des Paragrafen 116b SGB V entsteht ein neuer Versorgungsbereich, in dem sich interdisziplinäre Ärzteteams gemeinsam ambulant um schwer kranke Patienten kümmern. Dabei gelten für alle Beteiligten die gleichen Regeln und Standards. Waren in der alten Fassung des Paragrafen 116b SGB V nur Krankenhäuser für diese spezialisierte ...
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Die Kataloginhalte zur ambulanten Behandlung im Krankenhaus sind in drei Gruppen gegliedert: hochspezialisierte Leistungen, seltenen Erkrankungen und Erkrankungen mit besonderen Krankheitsverläufen...
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Synonyme im weiteren Sinne: §116b SGB V Seite zuletzt geändert am: 09.09.2024 |
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