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Medizinische Versorgungszentren (MVZ)
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Deutsche Ärztezeitung 28.11.2024 20:25:00 In Nordrhein-Westfalen gibt es zurzeit 928 ... Deutsche Ärztezeitung 21.11.2024 14:25:00 Die ß?rztekammer Berlin fordert, den ... Deutsche Ärztezeitung 15.10.2024 14:25:00 Bayerns ß?rzte treiben ziemlich viele ... Medizinische Versorgungszentren (MVZ) sind Einrichtungen für eine fachübergreifende Zusammenarbeit unterschiedlicher medizinischer Fachgebiete. Sie bieten für die Patientinnen und Patienten eine besondere medizinische Versorgungsqualität aus einer Hand: eine enge Zusammenarbeit aller an der Behandlung Beteiligten und eine gemeinsame Verständigung ...
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Seit dem Inkrafttreten des Gesundheitsmodernisierungsgesetzes (GMG) am 1.1.2004 dürfen MVZs gegründet werden. Über 12.700 Ärzte und Ärztinnen haben sich seither dafür entschieden, ihre Patienten gemeinsam „unter einem Dach“ zu versorgen...
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9.03.2007. Bis Ende September 2006 wurden bundesweit 562 Medizinische Versorgungszentren mit fast 2 200 Ärzten zugelassen. Durch das VÄG ändert sich auch hier einiges. Durch die bisherigen Besonderheiten war die Tätigkeit in einem der Medizinischen Versorgungszentren (MVZ) für Ärzte besonders attraktiv. Während ein MVZ von jedem zugelassenen ...
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MVZ bieten eine fachübergreifende ambulante Versorgung aus einer Hand und unter einem Dach an. Dadurch, dass für Ärzte unterschiedlicher Fachgruppen die Möglichkeit besteht, mit anderen Beteiligten eng zusammenzuarbeiten, soll eine besonders umfassende und sektorenübergreifende Versorgung angeboten werden. Für Ärzte und Psychotherapeuten bieten ...
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Die Nutzung dieses Handlungsspielraums muss sich an den Zielsetzungen des MVZ orientieren. Die wesentlichen Ziele eines MVZ bestehen in der Bündelung und Koordination fachübergreifender Leistungserbringung. Durch die Zusammenfassung von verschiedenen Leistungserbringern „unter einem Dach“ sollen insbesondere Wegezeiten für Leistungserbringer ...
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Wie die Ärzte einer Gemeinschaftspraxis arbeiten Ärzte in einem medizinischen Versorgungszentrum an einem gemeinsamen Praxissitz. Im Unterschied zur Gemeinschaftspraxis sind die im MVZ tätigen Ärzte nicht einzeln, sondern gemeinsam zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Das Privileg, angestellte Ärzte im Bereich der Vertragsarztversorgung zu beschäftigen, ist durch das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz (VÄndG) allerdings weggefallen...
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In Deutschland hat der Begriff MVZ eine besondere Bedeutung erlangt, als zum 1. Januar 2004 das sogenannte GKV-Modernisierungsgesetz (GMG) in Kraft trat. Darin wurden erstmals neben Vertragsärzten und ermächtigten Krankenhausärzten ausdrücklich auch medizinische Versorgungszentren zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen. Danach ist ein MVZ eine fachübergreifende ärztlich geleitete Einrichtung, in der Ärzte als Angestellte oder Vertragsärzte tätig sind. Ein MVZ kann von allen Leistungserbringern gegründet werden, die zur medizinischen Versorgung der Versicherten zugelassen oder ermächtigt sind oder per Vertrag an ihr teilnehmen. Für die Patienten ist ein MVZ mit einer Gemeinschaftspraxis vergleichbar. Im Gegensatz zur bisher ausschließlich durch Vertragsärzte sichergestellten ambulanten Versorgung entsteht kein direkter Dienstvertrag mit dem Behandler, sondern mit dem MVZ an sich...
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Synonyme im weiteren Sinne: Medizinisches Versorgungszentrum; Seite zuletzt geändert am: 28.11.2024 |
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